Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Zeit drängt, denn das Spargesetz für die GKV (GKV-FinStG) von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist bereits im Bundeskabinett verabschiedet worden. Dieses Gesetz sieht drastische Einsparungen im zahnärztlichen Bereich vor.
Der Entwurf geht von Minderausgaben für die GKV im vertragszahnärztlichen Versorgungs-bereich von rund 120 Millionen Euro im Jahr 2023 und rund 340 Millionen Euro im Jahr 2024 aus. Das kommt faktisch einer drastischen Vergütungskürzung und einem Rückfall in die Zeit der strikten Budgetierung gleich. Kürzungen des Ausgabenwachstums bei gleichzeitig ungebremstem Leistungsanspruch der Versicherten, trotz Inflation und expandierender Kostenentwicklung, werden nicht nur der Versorgung der Versicherten schaden, sondern das Erbringen neuer, innovativer Leistungen sowie die längst überfälligen Digitalisierungsprozesse in der Versorgung behindern. Das betrifft vor allem die neue PAR-Richtlinie, die sich immer noch ganz am Anfang ihrer Einführung befindet und deren Behandlungsstrecke mindestens zwei Jahre umfasst.
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte können Sie hier als PDF herunterladen. Weitere Informationen und eine ausführliche Stellungnahme gibt es bei der KZBV.
Der Vorstand der DG PARO möchte daher an Sie appellieren: Schreiben Sie an Ihre Bundestagsabgeordneten und Ihre Landesgesundheitsminister und berichten Sie, was diese Budgetierung für Ihre Patient:innen und Ihre Praxis bedeuten würde. Wir stellen Ihnen dafür einige Bausteine für ein Schreiben zur Verfügung. Hier können Sie eine PDF-Datei und ein Word-Dokument der DG PARO herunterladen.
Das Zeitfenster ist kurz – schon Ende August wird sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetz befassen.
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Bettina Dannewitz
Präsidentin der DG PARO